Amazon klagt Gemüsehändlerin Gusti Maier

Der Online-Riese Amazon hat sich auf die Gumpoldskirchner Gemüsehändlerin Gusti Maier „eingeschossen“ und die Rechtsabteilung mit einer Klage betraut. Maier soll ein Patent von Amazon verletzt haben, das Produktempfehlungen als Upselling-Maßnahme umfasst.

Gemüsestandlerin Gusti Maier mit ihrem patentrechtlich bedenklichen Upselling-Programm

Gemüsestandlerin Gusti Maier mit ihrem patentrechtlich bedenklichen Upselling-Programm

SEATTLE/GUMPOLDSKIRCHEN (npa) – „So ganz verstehe ich die Aufregung ja nicht, aber diese vielen Briefe von Anwälten, die da in meinem Postkastl landeten, sind schon ein wenig furchteinflößend“, gesteht die rüstige Gemüsehändlerin Gusti Maier (52) aus Gumpoldskirchen, Niederösterreich.

Hintergrund: Vor einigen Wochen begann die geschickte Verkäuferin, ihren Kunden unterschiedliche Produkte aus ihrem Sortiment schmackhaft zu machen, indem sie Empfehlungen aussprach. Aufgrund des Erfolges dieser Maßnahme, begann sie in weiterer Folge, dies dann auch mit deutlichen schriftlichen Hinweisen zu tun.

Genau dies ist nun den Upselling-Experten bei Amazon ein Dorn im Auge, die bereits seit mehreren Jahren mit dem allseits bekannten „Kunden die x kauften, kauften auch y“ ihre Verkäufe signifikant steigern konnten.

Dass diese Empfehlungen jedoch patentrechtlich geschützt zu sein scheinen, war weder Gusti Maier, noch ihrem Rechtsanwalt Alexander Beer aus Wien bekannt. Beer: „Nach kurzer Recherche fanden wir heraus, dass es tatsächlich ein dahingehendes Patent von Amazon gibt. Das „System of upselling in a computer network environment“ mit der Registrierungsnummer US 2002×0156699-A1-0815 von 2002 könnte hierbei ein ernsthaftes Problem für meine Mandantin zu werden, sollte die internationale Gültigkeit des Patents bestätigt und darüber hinaus als ‚auf analoge Maßnahmen ausweitbar‘ erkannt werden.“

(Bild: romankmenta)

12 Antworten

  1. Kuntnawitz sagt:

    Kunden,die bei mir kauften,kauften nie wieder bei: AMAZON

    Solche Spinner !

  2. tacitus sagt:

    Das ist das Wetterleuchten von TIPP ! Solche grotesken Dinge sollen ja durch diesen Irrsinn flächendeckend möglich gemacht werden. Die EU will uns ja gerade deshalb zur Schlachtbank der Amis führen, ob aus Inkompetenz oder durch andere Anreize verlockt, soll jeder selbst entscheiden.

  3. A. Ruppert sagt:

    Wird sich hier wohl um einen Scherzhandeln… Soll sich Amazon doch erst mal mit BonPrix, Zalando, Mirabou, Rühlmanns, Yankee Candle, Bath&Body Works, Beerenweine etc, etc beschäftigen. Ich habe ehrlich gesagt eher Problem einen Shop in meiner Link Liste zu finden, der keine Empfehlungen a la ‚Kunden kauften auch‘ anbietet.

  4. Ehm… „in a computer network environment“ ???

    • Gast sagt:

      Ähm… „sollte die internationale Gültigkeit des Patents bestätigt und darüber hinaus als ‘auf analoge Maßnahmen ausweitbar’ erkannt werden.“ ???

  5. M. Mueller sagt:

    Is heut 1. April oder was?

  1. 1. August 2014

    […] die “Neue Presse” meldet, befindet sich die pfiffige Obsthändlerin inzwischen in einem handfesten Rechtsstreit mit Amazon. Was sie nicht bedacht hatte – Empfehlungen auf diese Weise an Kunden zu geben ist […]

  2. 2. August 2014

    […] das “Produktempfehlungen als Upselling-Maßnahme” umfasst. Man schüttelt den Kopf. Liest Du da und da auch und guckst Du […]

  3. 3. August 2014

    […] erinnert euch an Gusti? Amazons Anwälte haben ihr Post geschickt. Nee, oder?!? http://neuepresse.at/2014/07/amazon-klagt-gemuesehaendlerin-gusti-maier/ http://twitter.com/Mohrenpost/status/495610259252473856/photo/1 /via @Mohrenpost Nach meinem […]

  4. 7. August 2014

    […] (Quelle: npa) – “So ganz verstehe ich die Aufregung ja nicht, aber diese vielen Briefe von Anwälten, die da […]

  5. 24. August 2014

    […] auch funktionieren? 🙂 Übrigens: Amazon fand die Aktion wohl nicht so lustig, und hat die Dame wegen Patentverletzung verklagt. Man möchte es nicht […]