Causa „Elke Lichtenegger“ eskaliert: ORF-G soll geändert werden
Nach Informationen aus dem Bundeskanzleramt wird „bis spätestens Sommer dieses Jahres“ eine Novellierung des ORF-Gesetzes vorgenommen. Mit dieser soll die Vermarktung österreichischer Musikkapellen im Hörfunk verstärkt werden. Nach dem Proporzmodell müssen alle Bundesländer anteilsmäßig im Programm vertreten sein. Fraglich ist noch, ob künftig alle Mitarbeiter, die bei „Ö3“ Moderationsaufgaben wahrnehmen, alle Österreichischen Bands nachweislich anhand deren Stimmbildungsübungen erkennen können müssen.
Die Anekdote kurz zusammengefasst:
„Ein unerhörlicher Vorfall nationalen Interesses“
Für Josef Ostermayer steht fest, dass eine Moderatorin, die nicht in der Lage ist, alle heimischen Nachwuchsbands zu kennen (wenn schon nicht zu lieben), keinesfalls für einen Hörfunksender des staatlichen Rundfunks tätig sein kann. Er arbeite „seit Kenntniserhalt dieses unerhörlichen Vorfalls von nationalem Interesse“ an der Novellierung des ORF-Gesetzes, welche spätestens im Juli 2014 den Nationalrat passieren soll.
Ostermayer im Gespräch mit NeuePresse.at: „Wir werden Sorge dafür tragen, dass im Programmverlauf von Ö3 und allen anderen Rundfunksendern des ORF ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestmaß an Österreichischen Bands vertreten sein muss, koste es, was es wolle. Nach dem Proporzsystem, wie es ja in Österreich lieb gewonnene Tradition ist, müssen die Länder anteilsmäßig vertreten sein. Direkte Empfehlungen der Landeshauptleute müssen natürlich bevorzugt behandelt werden. Wie Sie sicherlich verstehen werden, können wir auf HörerInnen oder gar deren Musikinteressen leider keine allzu große Rücksicht nehmen, wenn es darum geht, Österreichische Interessen – auch und gerade in der Kunst – sicherzustellen.“
Der Stein des Anstoßes:
(Bild: austriakanal/YouTube.com)