Nach Faux pas mit falscher Bundeshymne: Andreas Gabalier gesteht Fehler ein
Der steirische „Volks-Rock’n’Roller“ Andreas Gabalier gab bekannt, dass es nicht rechtens gewesen sei, eine veraltete Version der Bundeshymne zum Besten zu geben. „Ich sehe meinen Fehler ein und werde nächstes Mal die korrekte Version singen. Bis dahin sollte sogar ich schaffen, mir die komplizierten Änderungen zu merken.“
GRAZ (npa) – Der Grazer Interpret „volkstümlicher Musik“ Andreas Gabalier (29) sorgte beim Formel 1-Event in Spielberg für Aufsehen, als er anstelle der aktuellen die ursprüngliche Version der österreichischen Bundeshymne sang. Die 2011 an den zeitgemäßen Sprachgebrauch angepasste Textpassage „Heimat bist du großer Töchter und Söhne“ ließ er aus.
Gabalier entfesselte damit eine rege Diskussion, die „Grünen Frauen“ sandten gar einen offenen Brief, in dem sie den Sänger aufforderten, sich öffentlich für seinen Faux pas zu entschuldigen.
„Ich geb’s ja zu, zuerst wollte ich eigentlich nicht einsehen, dass ich wirklich einen Fehler gemacht haben könnte. Schließlich wollte ich die Hymne so singen, wie ich sie als Achtjähriger erlernt hatte. Sie müssen verstehen, dass ich nicht so kurzfristig einen Text völlig neu lernen kann. Erst vergangenen Monat, als ich mit meinem neuen Horch A8 eine Tournee durch Deutschland, die DDR und die Tschechoslowakei absolvierte, musste ich eine ganze neue Nummer einstudieren. Das geht schon auch an die Substanz“, so Gabalier.
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„Um da wirklich gute Auftritte abliefern zu können, habe ich mir vorher extra beim Konsum einen neuen Federkiel und Notizbücher gekauft, um auch handschriftlich mehrmals alle neuen Texte niederzuschreiben. Die Methode hilft enorm beim Auswendiglernen, das ersetzt Gedächtnistrainings um zigtausende Schilling.“
Der Sänger zeigt dennoch Reue und verspricht, diesen Fehler nicht zu wiederholen: „Beim nächsten Mal, wenn ich die Hymne singen muss, werde ich aber vorher keine Tournee machen und diese schwierigen, modernen Textstellen lernen.“
Gabalier zeigte sich allerdings erstaunt, dass er den Brief ausgerechnet von den „Grünen Frauen“ erhalten habe. Dass „so eine kleine ein, zwei Prozent-Partei“ überhaupt eine eigene Organisation für Frauen habe, sei „schon erstaunlich“, zumal ja Frauen in der Politik „noch eher ungewöhnlich“ seien.
„Ich bin aber auf jeden Fall ein großer Unterstützer und Förderer von Frauen. Ich würde mich ja sogar ernsthaft dafür einsetzen, dass sie wählen dürfen, sollte das irgendwann ein Thema werden“, so Gabalier abschließend.
(Bild: Harald Bischoff/wikipedia)
Ganz so eindeutig dürfte die Rechtslage nicht sein…
https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=251468971708390&id=212024285652859
Denkt da vielleicht irgendwer an das Urheberrecht?
Der Text der Hymne ist noch geschützt, die Erben halten die Rechte. Veränderungen, die über die Geringfügigkeit hinausgehen, sind am Text nach dem UrhG nicht zulässig, wenn die Hymne öffentlich aufgeführt wird.
Nur die Republik Österreich hat in einer fragwürdigen Entscheidung des OGH die Erlaubnis erhalten, die geänderte Textfassung auch ohne Zustimmung der Berechtigten zu nutzen. Wer anderer war beim Verfahren nicht beteiligt, vor allem nicht Gabalier oder seine privaten Auftraggeber. Das heisst also, dass Gabalier nicht nur das Recht nicht hat, die geänderte Fassung des Textes aufzuführen, nein – er hat sogar die aus dem UrhG resultierende Pflicht, den Original-Text zu singen. Wenn er die gegenderte Fassung singt, geht er das Risiko einer Klage durch die Rechteinhaber ein. Und ihm würden dann die Argumente fehlen, die der Republik letztlich vor dem OGH geholfen haben, nämlich das öffentliche Interesse etc. Gabalier würde so ein Verfahren also wahrscheinlich verlieren. Und zwar zu Recht. Er muss also den Original-Text singen und nichts anderes.
Rainer Beck,
Rechtsanwalt in Graz, Sachverständiger für Urheberfragen